Logo für Selbstständige, Nutzungsrechte

Logo Nutzungsrecht im Abo-Modell

Nutzungsrechte im Abo-Modell

Für Logo-Pakete

Hier findest du alle Infos zu meinem neuen Nutzungsrechte-Modell für Logos.

Ein Jahr Nutzungsrecht ist in allen Logo-Paketen enthalten. Danach kostet die weitere Nutzung pro angefangenes Jahr:

120,– Euro

Zzgl. MwSt.

Details

Was sind Nutzungsrechte überhaupt?

Ein künstlerisches Werk wie ein Logo fällt unter das Urheberrecht. Als Urheberin räume ich dem Nutzer / dem Kunden das Recht ein, das Logo zu nutzen. Klingt erstmal vielleicht sperrig. Aber dadurch wird für beide Seiten klar geregelt, was mit dem Werk passieren darf.

Die Vergütung des Nutzungsrechts spiegelt den Wert wider, den ein Logo über die Entwurfsarbeit hinaus für das Unternehmen hat. Denn das Logo wird in der Regel lange und in diversen Anwendungen wiederkehrend genutzt, um das Unternehmen nach außen zu repräsentieren. Die Vergütung für ein urheberrechtlich geschütztes Werk muss ›angemessen‹ erfolgen (laut Urheberrechtsgesetz).

Die Vergütung und das Einräumen des Nutzungsrechts ergibt sich aus der Art der Nutzung:

Zeitlich:
Mit Einräumen des Nutzungsrechtes wird geregelt, wie lange das Logo genutzt werden kann. Es ist zum Beispiel ein Unterschied, ob ein Logo nur ein Jahr für eine Veranstaltung oder zeitlich unbegrenzt weitergenutzt wird.

Räumlich:
Damit wird der räumliche Umkreis / Wirkungskreis festgelegt. Zum Bespiel ist eine rein regionale Nutzung in einer kleinen Praxis oder eine weltweite Nutzung in einem internationalen Unternehmen ein ziemlicher Unterschied.

Inhaltlicher Umfang:
Daduch wird festgelegt, auf welchen Medien, Produkten etc. das Logo verwendet werden darf. Wenn das Logo z.B. nur auf einer Visitenkarte im Einsatz sein soll, ist das sehr überschaubar. Wenn das Logo aber auf zahlreichen unterschiedlichen Produkten oder Broschüren in großer Auflage aufgedruckt wird, ist das ein sehr viel größerer Umfang.

Nutzungsart:
Dabei geht es noch darum, ob das künstlerische Werk exklusiv genutzt werden darf. Bei einer nicht exklusiven Nutzung wäre es möglich, das Werk noch anderweitig zur Nutzung bereitzustellen. Bei meinen Logos ist selbstverständlich immer die exklusive Nutzung enthalten.

Berechnungsbeispiel
für ›klassische‹ Nutzungsrechte

Der Berufsverband der Designer (AGD, Allianz deutscher Designer) hat für Nutzungsrechte Werte für die Vergütung (im Vergütungstarifvertrag VTV).

Nehmen wir als Grundlage in etwa den Aufwand, mit dem ich für die Entwicklung eines Logos rechne (nur für Selbstständige und Kleinstunternehmen). Der Zeitaufwand kann je nach Designer und Prozess auch höher ausfallen: 1.440,– Euro

Und jetzt legen wir beispielhaft die Summe der Nutzungsfaktoren fest:

Art der Nutzung:
Alleinige Nutzung:
Faktor 1

Zeitlich:
Zeitlich unbegrenzt:
Faktor 1,5

Inhaltlich:
Nutzung für alle Medien:
Faktor 1,5

Räumlich:
Weltweit / räumlich unbegrenzt wäre:
Faktor 2

In Zeiten der Onlinenutzung ist räumlich unbegrenzt natürlich am praktischsten. Nehmen wir aber hier einfach mal einen kleineren Faktor für einen etwas kleineren Wirkungskreis an. Denn nur weil ein kleines Unternehmen theoretisch weltweit online sichtbar ist, passiert das bei Selbstständigen und Kleinstunternehmen in der Realität meist nicht.
Faktor 1

Wenn man die Faktoren addiert, ergibt das einen Wert von: 5

Vergütung für das Nutzungsrecht in diesem ›klassischen‹ Modell

1.440 Euro × 5 (Summe Nutzungsfaktoren) = 7.200 Euro

Hinzu käme noch die Vergütung für die Entwurfsleistung (also + 1.440 Euro). Damit würde ein vom Aufwand normal dimensioniertes Logo, das du voll umfänglich und zeitlich unbegrenzt für dein Unternehmen nutzen möchtest, dich 8.640,– Euro auf einen Schlag kosten.

Meine Gedanken dazu

Ich möchte diese Zahl und diese Art der Berechnung gar nicht komplett ablehnen. Denn ein Logo kann einen hohen Wert haben, der sich auf die Markenbildung und die Qualität des Unternehmens über Jahre und Jahrzehnte positiv und stärkend auswirkt. Und bei größeren Unternehmen würde ich auch immer dafür plädieren, dass dieser Wert sich angemessen im Preis widerspiegeln muss und nicht einfach auf einen Anfangsaufwand reduziert wird. Aber bei Selbstständigen und kleinen Betrieben sieht das aus meiner Sicht anders aus. Und auch der Wirkungsgrad ist einfach ein anderer.

Selbstständige haben nicht das Budget von größeren Unternehmen und nicht den gleichen Wirkungsgrad und eine überschaubare Reichweite. Gleichzeitig ist gerade bei Selbstständigen viel Bewegung in der Entwicklung ihres Business und viele Aufgaben sind gleichwertig wichtig. Da ist eine große Investition in ein Logo meist eher unrealistisch.

So war es bisher.

Für bisherige Logos habe ich bewusst eher kleine Nutzungsfaktoren zur Berechnung angesetzt, die sehr weit weg von den Faktoren des Berufsverbands waren (also eher 0,irgendwas ;-)). Vor allem, weil meine Zielgruppe eben Selbstständige mit überschaubaren Budgets sind.

Das hat aber dazu geführt, dass die Vergütung für die Nutzung ehrlicherweise in keinem angemessenen Verhältnis zum Entwicklungsaufwand und realen Nutzen des Logos über zum Teil sehr lange Zeiträume stand.

Gleichzeitig kann ich nachvollziehen, dass meine Kunden keine Investition machen können oder wollen, die annähernd in die Richtung der vom Berufsverband empfohlenenen Werte herankommt.

Also habe ich mich entschieden, einen anderen Weg einzuschlagen, der für beide Seiten fair erscheint aber die zeitliche Nutzung stärker einbezieht. Und ich bin nicht die erste Designerin, die auf diese Idee kommt.

Statt also wie bisher die zeitliche Nutzung unbegrenzt zuzulassen, sind ab sofort die Nutzungsrechte für ein Jahr enthalten. Und danach wird jedes angefangene Jahr im Abo-Modell berechnet.

Nutzungsrecht
in meinem Abo-Modell

Enthaltene Nutzungsrechte

  • Exklusives Nutzungsrecht:
    Niemand anderes bekommt das Recht, das gestaltete Logo auch zu nutzen. Du darfst das Logo an Partner weitergeben. Und ich darf das Logo als Referenz zeigen.
  • Zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht im Abo-Modell:
    Das erste Jahr Nutzung ist im Design-Paket enthalten. Nach dem ersten Jahr wird das Nutzungsrecht einfach durch das Abo (120 Euro pro angefangenes Jahr, zzgl. MwSt.) fortgeführt. Abrechnung einmal pro Jahr.
  • Räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht:
    Das Logo darf weltweit / räumlich unbegrenzt genutzt werden. Das gilt natürlich auch für die Onlinenutzung.
  • Inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht:
    Das Logo darf unbegrenzt auf allen denkbaren Anwendungen und Produkten genutzt werden.

außerdem erwähnenswert

  • Das Abo läuft weiter, solange die Selbstständigkeit besteht und du das Logo weiter nutzt.
  • Wenn das Logo nicht mehr genutzt wird, kannst du das Abo einfach beenden.
  • Der Wert aus dem Rechenbeispiel oben würde erst nach ca. 60 Jahren Nutzung erreicht werden!
  • Die Hauptinvestition in das Logo bleibt überschaubar und planbar.
  • Du bekommst bei Buchung eines Logo-Design-Pakets die Infos zum Nutzungsrecht und zum Abo auch schriftlich als Übersicht.

Hinweis zur Unternehmensgröße:
Meine Pakete und das Nutzungsrechte-Abo-Modell biete ich für Selbstständige und Kleinstunternehmen an. Dabei orientiere ich mich an der Definition vom Statistischen Bundestamt für ›Kleinstunternehmen‹.

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